Rezeptsicherheit

visavia verhindert Rezeptbetrug

Oppenheim -

In der Nacht zum Mittwoch kam eine Kundin zum visavia Beratungs- und Abgabeterminal in einer Mannheimer Apotheke und wollte ein Rezept einlösen, welches sie zuvor verfälscht hatte. Der Apotheker im visavia Service-Center, der das System von der Ferne aus steuert und die Kunden über das visavia Beratungs- und Abgabeterminal berät, erkannte mit der im visavia eingesetzten Technik die vorgelegte Rezeptfälschung sofort und stellte dieses Rezept sicher. Insbesondre durch die im visavia vorhandene Kamera konnten eindeutige Beweisfotos zur Aufklärung und Dokumentation dieser Straftat erstellt werden.

Dies ist seit dem flächendeckenden Einsatz des visavia Systems das erste Mal, dass versucht wurde, ein verfälschtes Rezept einzulösen. Dies zeigt eindrucksvoll, dass es sich beim visavia System nicht um einen Automaten im eigentlichen Sinn handelt, sondern die Abgabe der Arzneimittel über das System nur durch einen Apotheker erfolgen kann, der die abgegebenen Arzneimittel und das Rezept auf ihre Richtigkeit bzw. Echtheit immer überprüft. Gerade die Kombination von ausgereifter und durchdachter Technik zusammen mit einem fachlich kompetenten Apotheker sorgt für die nötige Sicherheit bei der Abgabe von Arzneimittel und konnte im vorliegenden Fall sogar eine Straftat aufdecken.

Vor diesem Hintergrund können sowohl der Hersteller als auch die Anwender des visavia Abgabe- und Beratungsterminals zuversichtlich sein, sich gegen ungerechtfertigte Vorwürfe seitens der Behörden im Hinblick auf die Feststellung der Dokumentenechtheit von Rezepten beim Einsatz des visavia Systems durchsetzen zu können.

Besondere Relevanz dürfte dieser Vorfall für einen derzeit beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängigen Verwaltungsrechtsstreit haben: Ein zufriedener visavia Anwender, den das Regierungspräsidium Karlsruhe aufgefordert hatte, den Betrieb des visavia Systems einzustellen, ohne den Betrieb jedoch unmittelbar zu verbieten, geht nun pro-aktiv gegen dieses behördliche Verhalten vor. Durch eine s. g. negative Feststellungklage wird dort versucht, noch weitere Rechtssicherheit im Hinblick auf den Einsatz des visavia Systems zu schaffen. Eine positive Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe wird den flächendeckenden Einsatz des visavia Systems sicherlich noch schneller voran schreiten lassen als bisher.

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Udo Weller
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