Der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg wird ab dem 3. September über den Fortbestand des Fremdbesitzverbotes für deutsche Apotheken verhandeln. Eine Aufhebung würde es Kapitalgesellschaften ermöglichen, eigene Apotheken in der Bundesrepublik zu betreiben. Die Aufnahme des Verfahrens steigert zugleich den Handlungsdruck auf alle Marktteilnehmer in der Bundesrepublik, tragfähige Zukunftskonzepte für die Apothekenbranche zu entwickeln.
„Der hiesige Apothekenmarkt befindet sich augenblicklich im grundlegendsten Wandel seiner Geschichte“, kommentiert Thomas Schmidt, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der auf den Gesundheitsmarkt spezialisierten Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatung DR. SCHMIDT UND PARTNER. „Denn auch unabhängig von der Frage einer möglichen Einschränkung oder gar Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes hat ein Umwälzungsprozess längst begonnen. Der Markt koppelt sich immer mehr vom Ausgang anhängiger Rechtsverfahren ab. Die Liberalisierung hat längst begonnen, denn im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage können Kapitalgesellschaften mit Kooperations- und Franchisekonzepten schon heute eine neue Dimension in die deutsche Apothekenlandschaft bringen“, so Schmidt weiter.
Gesetzliche Rahmenbedingungen engen Handlungsfreiheit ein
Diese Entwicklung setzt das seit Jahrhunderten etablierte Geschäftsmodell der inhabergeführten Apotheke zunehmend unter Druck. Der Grund: Kapitalgesellschaften als Träger von Kooperations- und Franchisekonzepten verfügen über eine bundesweite Basis sowie über bedeutende finanzielle Ressourcen und Back-Office-Kapazitäten, auf die inhabergeführte Einzelapotheken nicht zurückgreifen können. Darüber hinaus zählt Deutschland zu den Ländern mit der höchsten Regulierungsdichte auf dem Apothekenmarkt in Europa.
Während Franchisenehmer versuchen, dem Kostendruck im Rahmen eines vorgegebenen Systems und unter weitestgehender Aufgabe ihrer Selbstständigkeit entgegen zu treten, wird der Handlungsspielraum eigenständiger und unabhängiger Apotheker deutlich kleiner. Die von Systemanbietern ausgeübte Marktmacht führt bereits heute zur Verzerrung des Wettbewerbs - ein Umstand, welcher ursprünglich durch die geltende Gesetzeslage verhindert werden sollte und in Zukunft zu noch stärkeren Marktverwerfungen führen kann.
Debatte zur Zukunft des deutschen Apothekenmarktes notwendig
Aus diesem Grund ist es notwendig, jetzt eine unvoreingenommene Debatte über die Zukunft des deutschen Apothekenmarktes zu führen, welche die Anliegen aller Marktakteure gleichermaßen berücksichtigt. Die erwartete Entscheidung des EuGH ist dabei nur von untergeordneter Bedeutung, da im Mittelpunkt der Diskussion nicht die Frage stehen sollte, ob eine Liberalisierung eintritt, sondern in welcher Form sie die Marktteilnehmer betreffen wird. Ziel muss es sein, eine offene Debatte zu initiieren, die Risiken und Chancen des Transformationsprozesses berücksichtigt und so auch im Interesse der Verbraucher einen langfristig funktionierenden Apothekenmarkt in Deutschland gewährleistet.
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DR. SCHMIDT UND PARTNER ist eine der führenden deutschen Steuer-, Rechts- und Unternehmensberatungen mit Fokus auf den Gesundheitsmarkt. Rund 140 Mitarbeiter betreuen an den Standorten Koblenz, Dresden und Oberhausen über 1.500 Mandanten. Gegründet 1947, verfügt DR. SCHMIDT UND PARTNER über mehr als 60 Jahre Erfahrung in der kompetenten Beratung von Apotheken, Arztpraxen und weiteren Gesundheitsdienstleistern. Kern der Beratungsphilosophie des Unternehmens ist der intensive und vertrauensvolle Dialog mit allen Mandanten, um gemeinsam individuell zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten.
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