Zwei Gesetze, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorantreiben sollen, sind nun in Kraft: das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz – DigiG) und das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG). Mit dem GDNG soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtert werden, mit dem DigiG sollen das E-Rezept und die elektronische Gesundheitsakte (ePA) ausgerollt werden.
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