Generelle Infos zur Heilmittelrichtlinie
Die neue Heilmittelrichtlinie vereinfacht Ärzten und Heilmittelerbringern die Arbeit. Bildquelle: Memed Nurrohmad via pixabay.com
Am 01. Januar 2021 tritt die neue Heilmittelverordnung in Kraft. Diese soll sowohl Ärzten als auch Heilmittelerbringern die Arbeit erleichtern. Die neuen Richtlinien sollen Bürokratie abbauen und die Prozesse, die bisher zwischen Heilmittelverordnung bis zum Beginn einer Therapie stattfanden, vereinfachen.
Wozu eine Heilmittelrichtlinie?
Medizinische Leistungen, die persönlich von einem Heilmittelerbringer erbracht werden, sind in der Heilmittelverordnung zusammengefasst. Zu diesen Heilmittelbereichen zählen Physiotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Ergotherapie und Ernährungstherapie. Es ist lediglich einem Vertragsarzt vorbehalten, ein Heilmittel zu verordnen. Dabei hat er sich an den Heilmittelkatalog zu halten und darf nur Heilmittel verschreiben, die wirtschaftlich und für die Diagnose angemessen sind.
Was bringen die Änderungen?
Mit der neuen Heilmittelverordnung soll vor allem Bürokratie abgebaut werden. In diesem Rahmen wurden die Verordnungsformulare aus den fünf Heilmittelbereichen zu einem einzigen Formular – dem neuen Versorgungsmuster 13 – zusammengefasst. In diesem werden in Zukunft sämtliche Diagnosen und Verordnungen eingetragen. Bei der Erstellung dieses neuen Formulars wurde darauf geachtet, dass die Abläufe in den Praxen und der Verordnungsprozess nicht gehemmt werden.
Zur Vereinfachung des Prozesses wird es in Zukunft bei einer Verordnung nur noch eine sogenannte orientierende Behandlungsmenge geben, von der im Bedarfsfall abgewichen werden darf. Das Unterscheiden zwischen Erstverordnung, Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls entfällt. Das hat den Vorteil, dass eine Therapie ohne Unterbrechung zügig fortgesetzt werden kann, falls Bedarf für weitere Sitzungen besteht. Das spart Zeit, denn bisher mussten die Krankenkassen eine Folgeverordnung oft erst genehmigen.
Zudem sinkt auch das Risiko, dass Verordnungen vom Arzt falsch oder fehlerhaft ausgefüllt werden, wodurch die Krankenkassen aus der Zahlungspflicht genommen werden würden.
Mit dem Einführen einer Blankoverordnung im zweiten oder dritten Quartal 2021 wird auch den Therapeuten die Arbeit erleichtert. Bei einer solchen Verordnung stellt der Arzt nämlich nur die Diagnose und bestimmt, dass eine Therapie notwendig ist. Die Auswahl der Therapieform, Behandlungsdauer und -frequenz ist dann den Therapeuten überlassen. So sind diese flexibler in ihrer Arbeit und müssen bei Änderungen nicht immer Rücksprache mit dem Arzt halten, was zusätzlich Zeit und bürokratischen Aufwand erspart, und letzten Endes auch den Patienten zugutekommt.
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