Substitution von Antidiabetika - wann kann sie problematisch werden?

Hamburg -

Antidiabetika, insbesondere die Insuline, zählen zu den Arzneimittelgruppen, bei denen eine Substitution aufgrund der Rabattverträge kritisch sein kann. Der Grund: eine optimale Blutzuckereinstellung mit einem HbA1c Wert, der möglichst im Normbereich liegt, ist ein langwieriger Prozess, da individuelle Lebensgewohnheiten wie die Einnahme der Mahlzeiten, Bewegung und Sport oder Stressfaktoren am Arbeitsplatz mit berücksichtigt werden müssen. Je konstanter die Therapie verläuft, desto weniger Anwendungsfehler treten auf. Mehr dazu ….

Ein gut eingestellter Diabetespatient sollte keine Therapieveränderung erfahren, denn es ist sehr schwierig, den Blutzuckerwert im Normbereich zu halten. Gelingt dies, können Folgeschäden der Diabeteserkrankung vermieden werden. Chronische Komplikationen infolge schlechter Einstellung sind insbesondere durch Mikro- und Makroangiopathie begründet. Beispiele dafür sind Begleiterscheinungen wie Arteriosklerose, Thrombose, erhöhtes Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen (Herzinfarkt, Schlaganfall), Retinopathie, Nephropathie, Polyneuropathie, Diabetischer Fuß.

Sollte der Apotheker aufgrund der Rabattverträge dennoch vor der Entscheidung stehen, ob substituiert wird, muss er kritisch die Folgen der Therapieveränderung in Bezug auf den Patienten prüfen. Zylinderampullen können bei Folgeverordnung nur ausgetauscht werden, wenn sie mit dem Pen des Patienten funktionsfähig sind. Ist dies nicht der Fall, kann und muss der Apotheker „Pharmazeutische Bedenken“ äußern.

Wenn aufgrund der Rabattverträge ein Fertigpen gegen einen anderen ausgetauscht werden sollte, muss der Apotheker prüfen, ob der Patient damit zurecht kommt. Manche Pens haben beispielsweise Lupenfunktion und eignen sich für Patienten mit Sehbehinderungen. Andere sind leichter zu bedienen und kommen älteren Patienten besser entgegen. Im Falle einer Therapiegefährdung müssen auch hier „Pharmazeutische Bedenken“ geäußert werden.

Fazit: Eine Substitution bei Antidiabetika muss immer kritisch hinterfragt werden, da das verordnete Medikament individuell auf die Bedürfnisse des Patienten zugeschnitten wurde. Dies gilt insbesondere für eine Injektionstherapie mit Insulin. Wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz gesetzt hat, sollte der Apotheker ihn über die Konsequenzen der Substitution informieren. Sind Arzt und Apotheker der Meinung, dass keine Substitution stattfinden soll, kann der Apotheker „Pharmazeutische Bedenken“ äußern. Neben dem Abdruck des entsprechenden Sonderkennzeichens kann als Begründung beispielsweise handschriftlich auf dem Rezept „Therapiegefährdung“ oder „Gefährdung der Compliance“ oder „Medikamentenwechsel gefährdet Therapie“ vermerkt werden.

Unter www.pharmazeutische-bedenken.de finden Sie im neuen Infodienst weitere Informationen zum Thema Substitution bei Antidiabetika. Bislang erschienene Themen sind Antiepileptika, Opiatanalgetika und Antiasthmatika.

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Apothekerin Elke Engels
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www.Pharmazeutische-Bedenken.de