Substitution individuell monitoren 24.11.2014 14:20 Uhr
Der Deutschen Pharmazeutischen Gesellschaft (DPhG) ist die Liste des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit sieben Wirkstoffen, die zukünftig vom Austausch ausgeschlossen sind, nicht weit genug gefasst. In einer Resolution fordert die DPhG, nicht einzelne Wirkstoffe von der Aut-idem-Substitution auszuschließen, sondern alle Vertreter kritischer Indikationsgruppen, wie zum Beispiel retardierte Antiepileptika.
Im Falle der Epilepsie unterliegt die für die Anfallsfreiheit erforderliche Antiepileptika- Dauertherapie einem äußerst aufwendigen Titrations- und Einstellungsprozess. Plasmaspiegelschwankungen, wie sie durch einen generischen Wechsel zum Beispiel durch die Substitutionspflicht auftreten können, müssen daher konsequent vermieden werden. Nach Einschätzung der DPhG-Experten sollten darüber hinaus alle retardierten Wirkstoffe zur Therapie der chronischer Schmerzen und des Morbus Parkinson. Hierbei handelt es sich ebenfalls um Indikationen, bei denen es infolge einer Substitution besonders häufig zu Komplikationen kommt.
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