Nachdem sich Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss darauf verständigt hatten, die gemeinsame Abgabe der Einkommensteuererklärung für zwei aufeinanderfolgende Jahre nicht ins Steuervereinfachungsgesetz 2011 aufzunehmen, hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Die nun endgültig beschlossenen Steueränderungen treten zum überwiegenden Teil in 2012 in Kraft.
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