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APOTHEKE HEUTE

Sprechstundenbedarf taxieren: Darauf müssen Sie achten

Nordkirchen -

Die Verordnung von Sprechstundenbedarf folgt „besonderen Gesetzen“. Bereits bei den Verordnungen von Arzneimitteln für Versicherte der GKV sind diverse Regelungen des SGB V und besondere vertragliche Richtlinien wie z. B. die Vorgaben der Arzneimittel-Richtlinien des G-BA zu berücksichtigen. Bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf gelten aber – unabhängig davon – andere vertragliche Vereinbarungen.

Welche das sind und was es zu beachten gilt, um Retaxationen beim Sprechstundenbedarf zu vermeiden, erfahren Sie in der aktuellen Oktober-Ausgabe von „AH Apotheke heute“. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=765222.

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