Diese Dinge sind bei der Testpflicht zu beachten 23.02.2022 09:44 Uhr
Die Infektionszahlen steigen stetig an, sodass auch die Unternehmen entsprechende Vorsichtsmaßnahme ergreifen müssen. Hierzu gehört insbesondere die Umsetzung des 3G-Modells, welches rechtlich durch das Infektionsschutzgesetz, Paragraph 28b vorgegeben ist. Doch damit vor allem ungeimpfte und nicht genesene Mitarbeiter ihren G-Nachweis vorlegen können, muss die Testpflicht strikt eingehalten werden.
Dies beginnt bereits bei der Beschaffung hochwertiger Covid-Schutzausrüstung, wie sie auf https://source-medical.de/ zu finden ist. Seriöse Anbieter können hohe Lagerbestände vorweisen und damit auch die Nachfrage größerer Unternehmen problemlos bedienen. Zudem verfügen die Händler über ein geschultes Supportteam, das auch dringende Rückfragen und Bestellungen zeitnah bearbeitet. Schließlich sollte der Betrieb des Unternehmens keinesfalls wegen mangelnder Schutzausrüstung stillstehen müssen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) widmen sich der Prüfung sämtlicher Corona-Tests und stellen eine Auflistung aller zugelassenen Exemplare online zur Verfügung.
Das 3G-Modell sieht laut Infektionsschutzgesetz, Paragraph 28b vor, dass ausschließlich geimpfte, genesene sowie negativ getestete Personen den Arbeitsplatz aufsuchen dürfen. Sofern kein G-Nachweis existiert, ist der Zutritt zum Betriebsgelände untersagt. Laut Arbeitsschutzverordnung, Paragraph 4 SARS-CoV-2 stehen den Mitarbeitern mindestens zwei kostenlose Corona-Tests pro Woche zu. Allerdings gehen viele Arbeitgeber, insbesondere aufgrund der Omikron-Variante zu häufigeren Testungen über. Schließlich lassen sich mögliche Infektionen nur durch regelmäßige Testungen nachweisen.
Sofern die Beschäftigten nicht auf dem Betriebsgelände getestet werden möchten, müssen sie das Angebot der Testzentren in Anspruch nehmen. Da hochwertige Schutzausrüstung auch künftig in sämtlichen Unternehmen benötigt wird, sollten Arbeitgeber sich frühzeitig mit Covid-Tests und Schutzmasken ausstatten.