IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

So erhalten Sie das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern

Nordkirchen -

Seit das PTA-Reformgesetz in Kraft getreten ist, ist das freiwillige Fortbildungszertifikat der Apothekerkammern relativ plötzlich unter vielen Apothekenleitern und PTA zum Thema geworden, die sich bislang (noch) nicht dafür interessiert haben. Seit dem 01.01.2023 dürfen PTA im Apothekenalltag nämlich erweiterte Kompetenzen erhalten, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist der Nachweis regelmäßiger Fortbildung durch Vorlage eines gültigen Fortbildungszertifikats einer Apothekerkammer.

Die aktuelle Juli-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, wie dieser gelingt. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.

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