IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Weihnachtsgeld, Gratifikation etc. – wer einmal zahlt, muss dabei bleiben?

Nordkirchen -

Ein Problem, das sich für jeden Apothekeninhaber stellen kann: Sie oder der vorherige Apothekeninhaber, von dem Sie den Betrieb übernommen haben, haben in der Vergangenheit regelmäßig Zahlungen wie Weihnachtsgelder, „Gratifikation“ oder ein „13. Monatsgehalt“ geleistet. Seit einiger Zeit sind diese Zahlungen jedoch eingestellt. Wie sieht die Rechtslage aus, wenn Ihre Mitarbeiter das nicht widerspruchslos hinnehmen?

In der aktuellen Mai-Ausgabe von „Apotheke heute“ lesen Sie, ob die Mitarbeiter gleichwohl Zahlungsansprüche gegen Sie geltend machen können und wie Sie darauf reagieren können. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter http://www.iww.de/info/353313.

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