Schlaflos in den Zeiten des Wandels?

So kommen Sie trotz Hitzewallungen und Grübeleien gut durch die Nacht 30.09.2013 12:47 Uhr

Wenn es bei Frauen ab 40 heiß wird unter der Bettdecke, sind häufig leider auch die Wechseljahre schuld. Im Klimakterium schwitzt jede zweite Frau viel und schläft wenig – zwei unangenehme Begleiterscheinungen des sich verändernden Hormonhaushalts.

Eigentlich könnte Schlafen die einfachste Sache der Welt sein: Hinlegen, einschlafen, aufwachen und munter den nächsten Tag beginnen. Doch was in der Theorie so simpel klingt, ist besonders für Frauen in den Wechseljahren ein großes Problem: Entweder sie können nicht einschlafen und liegen stundenlang wach im Bett oder sie wachen mitten in der Nacht nassgeschwitzt auf und können dann nicht wieder einschlafen. Am darauf folgenden Morgen fühlen sie sich wie gerädert.

Aber warum gerät der Schlafrhythmus während der Wechseljahre durcheinander? Die Ursache dafür liegt in der veränderten Hormonproduktion. Zwischen dem 40. und 50. Lebensjahr beginnt der weibliche Körper damit, die Produktion von Östrogen herunterzufahren. Sogar das Gehirn reagiert auf die Hormonumstellung mit Störungen im Haushalt von Botenstoffen wie z.B. Serotonin und Noradrenalin, die auch den Schlaf regulieren. Bei einigen dauert es Jahre, bis der Hormonhaushalt und damit der Schlafrhythmus wieder ins Gleichgewicht kommen. Obwohl natürlich bedingt, können und sollten betroffene Frauen gegen wechseljahresbedingte Schlafstörungen etwas tun. Denn nicht nur das Lebensgefühl wird getrübt, auch die Leistungskraft lässt durch die ständige Müdigkeit nach.

Zum Glück stehen modernen Frauen, die sich eine hohe Lebensqualität wünschen und gleichzeitig viel Wert auf schonende, rein pflanzliche Hilfen legen, mit Traubensilberkerze und Johanniskraut (in Remifemin® bzw. als Kombination in Remifemin® plus, rezeptfrei in Apotheken) in den Zeiten des Wandels zwei verlässliche und wirksame Heilpflanzen zur Seite – für einen ausgeschlafenen Start in den Tag.

Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. Zum Pflichttext: http://www.medipresse.de/static/remifemin/pflichttext.html.