Rollator

Zuzahlung für die Gehhilfe 17.09.2016 07:48 Uhr

Fahrbare Gehhilfen sind seit den 1990er-Jahren erhältlich. Inzwischen sind sie für jedes Krankheitsbild verfügbar und haben sich unter der älteren Bevölkerung etabliert. Betroffene profitieren von Leistungen der Krankenkasse: Sie zahlen einen Teil der Anschaffungskosten für dieses Freiheit spendende Gerät.

Mit dem zunehmenden Alter laufen nicht mehr alle Körperfunktionen so gut wie zum Höhepunkt des Lebens; doch für Menschen ist das selbstständige Voranschreiten durch den Alltag mit lebenswichtiger Freiheit verbunden – und diese möchten sie nicht frühzeitig verlieren; deshalb nutzen viele Menschen Gehhilfen.

Die wohl bekannteste Gehhilfe in Deutschland ist der Rollator: rund zwei Millionen sind laut dem Onlineshop für Gesundheit und Wohlbefinden walzvital.de auf den Straßen unterwegs – Tendenz steigend.

Günstige Varianten gibt es viele – diese erfüllen aber nicht immer die Ansprüche des Benutzers. Ein Rollator muss die Bedürfnisse seines Besitzers erfüllen. Kostengünstige Versionen sind ab etwa 100 Euro erhältlich; Profimodelle kosten mindestens das Doppelte. Einige Senioren benötigen jedoch hochwertige Rollatoren für den Outdoor-Einsatz: Dieser bringt sie über Stock und Stein zum Ziel.

Finanzielle Unterstützung für Gehhilfen wie den Rollator leisten Krankenkassen; vorausgesetzt, es besteht eine medizinische Notwendigkeit oder der Arzt hat das Hilfsmittel verordnet. Patienten zahlen zehn Prozent des Kaufpreises als Zuzahlung, aber nicht weniger als fünf oder nicht mehr als zehn Euro; Krankenkassen übernehmen im Regelfall die Wartung und Reparatur des Rollators.