Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland / Ausgabe November 2011

Rezeptdebakel bei der NOVITAS BKK: Patienten sind die Leidtragenden 09.11.2011 10:10 Uhr

Seit Wochen laufen Apotheken Sturm gegen das Vorgehen der Krankenkasse "NOVITAS BKK". Der Grund: Aufgrund von - zum Teil minimalen - Formfehlern, die von Arztpraxen bei der Verordnung von Betäubungsmitteln in den Jahren 2010 und 2011 gemacht wurden, hat die Krankenkasse zahlreiche Apotheken "retaxiert". Das bedeutet, dass die Apotheken auf den Kosten für sehr teure Arzneimittel, teils für schwerstkranke Schmerzpatienten, sitzenbleiben, obwohl der Patient das Arzneimittel und damit eine kostenpflichtige Leistung erhalten hat. Ein plumper und unseriöser Versuch, Kosten in möglicherweise Millionenhöhe auf andere Leistungserbringer im Gesundheitswesen abzuwälzen?

Diesem Skandal und seinen Folgen hat die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung Leitartikel und Kommentar der November-Ausgabe

gewidmet.


Die Neue Allgemeine Gesundheitszeitung für Deutschland erscheint monatlich mit einer Auflage von 1 Million Exemplaren und ist deutschlandweit für Endverbraucher kostenlos in Apotheken erhältlich.



NOVITAS BKK BIETET PEINLICHES SCHAUSPIEL

Apotheker fürchten um schnelle Versorgung von Schmerzpatienten


Zugegeben - gesetzliche Krankenkassen haben es in diesen Tagen nicht leicht. Eine ist schon pleite, weitere stehen kurz davor. Es sei denn, sie schaffen auf die Schnelle noch eine Fusion mit einer anderen Krankenkasse. Aber auch das bringt manchmal nur kurzzeitiges Atemholen.


Die NOVITAS BKK hat das nicht nötig. Nach allem, was man liest, ist sie zurzeit wohl gesund. Im Jahr 2010 allerdings kränkelte sie. Da musste sie in der zweiten Jahreshälfte einen Zusatzbeitrag von acht Euro je Mitglied erheben. Doch irgendwie schaffte sie es, im Jahr 2011 ohne Zusatzbeitrag auszukommen. Sollte die gute Zeit für ihre 450 000 Versicherten nun wieder vorbei sein?


Man sollte es meinen. Denn was Apotheken aus ganz Deutschland melden, hört sich an wie eine Geschichte aus dem Tollhaus. Zweifelhafte "Heldin" der Geschichte ist die NOVITAS BKK. Und was sie tut, gilt unter Geschäftspartnern als ein Zeichen von wirtschaftlichen Schwierigkeiten: Rechnungen nicht bezahlen unter zumindest angreifbaren Begründungen. Damit wiederum bringt die Kasse auch ihre Mitglieder in größte Verlegenheit.


"NOVITAS BKK" ist ein Kunstname. Hervorgegangen ist sie aus einer Vielzahl von kleineren und größeren Betriebskrankenkassen. ThyssenKrupp, Steag, Demag, Gruner + Jahr und Axa Versicherung - um nur einige zu nennen - sind wahrhaft Namen von Gewicht und hohem Renommee. Davon konnte die NOVITAS BKK bisher zehren.


Doch jetzt droht eine massive "Herabstufung". So würde man es im Finanzbereich nennen. Denn eine Krankenkasse, die ihren Versicherten

"Solidarität" und "Partnerschaftlichkeit" verspricht - so steht es im "Unternehmensleitbild" der NOVITAS BKK -, sie dann aber in bestimmten Situationen im Stich lässt, hat für "Kundenorientierung" nur schlechte Noten verdient.


Was macht die NOVITAS BKK anders als andere gesetzliche Krankenkassen?

Was regt neuerdings Apotheker, Ärzte und demnächst sicher auch schmerzgeplagte Versicherte der NOVITAS BKK so auf? Und was könnte möglicherweise bald sogar die Gerichte beschäftigen, wenn die Apotheken die NOVITAS verklagen müssen? Und zwar durchaus im Sinne aller "Schmerzpatienten".


"Schmerzpatienten" sind zutiefst zu bedauern. Von heftigen Schmerzen geplagt, oft aufgrund schlimmer Krankheiten, haben sie unser aller Mitgefühl mehr als verdient. Sie können nur halbwegs erträglich leben, wenn sie schwerste Schmerzmittel anwenden. Die unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz. Das ist sehr streng, weil auch Missbrauch von Schmerz- und Suchtmitteln vorkommen kann. Alle schweren Schmerzmittel sind deshalb verschreibungspflichtig. Teuer sind sie auch.


Für die Verschreibung von Betäubungsmitteln gibt es sogar eine eigene "Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung". Darin wird akribisch geregelt - man kann auch sagen "zu akribisch" -, was der Arzt wo und wie auf dem Rezept aufschreiben muss. Und wie oft er welches Mittel verschreiben darf. Der Arzt kann allerdings für die Verschreibung kein normales Rezept nehmen. Er muss extra ein ganz spezielles Rezept ausstellen. Das ist nummeriert und besteht aus drei Blättern. Ein Blatt des Rezeptes bleibt beim Arzt. Drei Jahre lang muss er dieses Blatt aufbewahren.


In der Apotheke erhält der Patient dann sein Schmerzmittel ausgehändigt. Oft sind es Langzeitpatienten, die der Apotheker seit langem kennt. Er wird die Krankheit mitverfolgen und dem Patienten immer wieder mit Rat und Tat zur Seite stehen: Die Apotheke ist und bleibt ein Hort von hoher sozialer Kompetenz.


Hier in der Apotheke bleibt das zweite Blatt des Rezeptes. Auch dieses muss drei Jahre lang aufbewahrt werden. Die Originale der Rezepte schickt die Apotheke zur Abrechnung an die jeweilige Krankenkasse. Die bezahlt dann innerhalb eines Monats die nicht unerheblichen Kosten für diese Medikamente.


Bis auf die NOVITAS BKK. Die hat jetzt bundesweit für viele Abrechnungen von Betäubungsmitteln die Zahlungen an die Apotheken nachträglich wieder storniert. Wohlgemerkt: die Zahlung für Schulden, die entstanden sind aus der Abgabe von Schmerzmitteln, die der Versicherte der NOVITAS BKK in der Apotheke bereits erhalten hat.


Während alle anderen gesetzlichen Krankenkassen fair und partnerschaftlich ihre Rechnungen für Schmerzmittel bezahlen, glaubt die NOVITAS BKK, Mittel und Wege entdeckt zu haben, wie sie eine Bezahlung verweigern kann. Zu Hilfe kommen ihr dabei die komplizierten rechtlichen Bestimmungen und der ungeheure Druck, der heute auf den Ärzten und den Apotheken lastet. Die klagen zu Recht darüber, immer weniger Zeit für den Patienten zu haben. Der Grund: Politik und Krankenkassen bürden Ärzten und Apothekern immer mehr Bürokratie auf.


NOVITAS BKK allerdings schlägt sie alle. In einer Presseerklärung vom 22.08.2011 kündigte sie an, jetzt 60 000 Rezepte für Schmerzmittel aus den Jahren 2010 und 2011 auf eine "nachlässige Verschreibungspraxis" hin zu untersuchen. Mit anderen Worten: ob irgendwelche formalen Fehler des Arztes auf dem Rezept zu erkennen sind. Die könnten vielleicht, rein rechtlich gesehen, die Ablehnung der Bezahlung rechtfertigen. Die Apotheken würden dann auf den Kosten sitzenbleiben.


Viele Apotheken jedenfalls waren fassungslos, als sie jetzt ihre Monatsabrechnung mit der NOVITAS BKK prüften. Die hatte einfach von der Rechnung Beträge für Schmerzmittel aus früheren Rezepten abgezogen, die in einzelnen Fällen auch schon einmal in die Tausende Euro gehen. "Rückbuchung" oder "Retaxierung" nennt man das. Auf alle deutschen Apotheken bezogen können es durchaus Millionen Euro sein, um deren Bezahlung sich die NOVITAS BKK drücken will. Denn ein nachträgliches "Heilen" des Fehlers, etwa durch ein korrigiertes Rezept, ist nicht möglich.


Wie Apotheker berichten, hat die NOVITAS BKK bei ihnen auf eine detaillierte Beschreibung des eventuellen Fehlers seitens des Arztes auf dem Rezept verzichtet. Lediglich ein lapidarer Vermerk "Verstoß gegen BtMVV" steht auf dem Abrechnungsblatt. Was die Apotheker dann nach intensiver Prüfung finden, sind nicht selten kleine Fehler, die der Arzt in der Hektik der Sprechstunde gemacht hat: Auf dem Rezept steht "gemäß ärztlicher Anweisung" statt "gemäß schriftlicher Anweisung". Oder auf dem Rezept einer Gemeinschaftspraxis, ordentlich mit Stempel und Unterschrift des Arztes versehen, fehlt die nochmalige Unterschrift des verschreibenden Arztes für dieses Schmerzmittel.


Wohlgemerkt - das sind Fehler auf dem Rezept. Fehler, die allerdings keine Auswirkung auf die Gesundheit der Patienten haben. Fehler, wie sie in der täglichen Arbeit der Verwaltung im Gesundheitswesen immer wieder vorkommen. Die werden normalerweise unter den Partnern im Gesundheitssektor unbürokratisch und "nebenbei" erledigt. Durchaus

auch zugunsten der Patienten.


Denn eins steht fest: Apotheken, die eine solche "Retaxierung" der NOVITAS BKK hinter sich haben, werden in Zukunft jedes Rezept über ein Schmerzmittel sehr genau prüfen müssen. Und da offensichtlich den 140 000 deutschen Ärzten in der Hektik der Sprechstunde und der überbordenden Bürokratie in der Praxis immer wieder kleinere Fehler unterlaufen, wird wohl auch in Zukunft jedes zweite Rezept zu beanstanden sein.


Ein Rezept mit einem kleinen Fehler muss der Apotheker dem Mitglied der NOVITAS BKK in Zukunft wieder aushändigen. Der muss sich erneut auf den Weg in die Arztpraxis machen. Hoffentlich ist die noch geöffnet. In der Zwischenzeit muss der Apotheker mit dem Arzt telefonieren und ihn auf den Fehler hinweisen. In der Arztpraxis muss der Patient auf das neue Rezept warten. Und dann den Weg zurück in die Apotheke antreten. Hoffentlich ist das neue Rezept dann richtig ausgestellt. Sonst alles noch einmal von vorn.


Der Dumme ist in diesem Falle der Versicherte der NOVITAS BKK.



KÜCHENLATEIN

Ein Kommentar der Redaktion


"Der Name Novitas ist somit Programm", schreibt die NOVITAS BKK in ihrem Unternehmensleitbild, "der lateinische Begriff steht nicht nur für ‚Neuheit‘, sondern bezeichnet auch ‚das Ungewöhnliche‘, ‚das Besondere‘, ‚das Wegweisende‘."


Und weiter heißt es: "Wir sind darüber hinaus auch mehr als Kundenorientierung und Teamgeist - wir sind Solidarität und Partnerschaftlichkeit."


Schmerzpatienten, die bei der NOVITAS BKK versichert sind, sehen das in Zukunft womöglich anders.