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Rezeptabrechnung nach § 300 und § 302 SGB V: Auf Preisstabilität achten 22.09.2023 09:00 Uhr

Die korrekte und zuverlässige Abrechnung von Rezepten gemäß § 300 und § 302 SGB V ist für Apotheken von hoher wirtschaftlicher Relevanz. Die Wahl des richtigen Partners für die Rezeptabrechnung kann einen entscheidenden Unterschied für die Wirtschaftlichkeit der Apotheke machen. Die Apothekenrechenzentrum Wünsch GmbH (ARZW) bietet eine einzigartige und leicht kalkulierbare Lösung für Vor-Ort-Apotheken an.

ARZW rechnet Rezepte zu einem fixen Stückpreis ab
Unabhängig von der Höhe der Erstattung ermöglicht ein fixer Stückpreis den ApothekeninhaberInnen eine einfache Kostenkalkulation und schützt vor unerwarteten Preiserhöhungen.

Mit fast 30 Jahren Erfahrung hat sich ARZW als inhabergeführtes Abrechnungszentrum auf maßgeschneiderte Dienstleistungen für verschiedene Leistungserbringer spezialisiert. Für Vor-Ort-Apotheken bietet ARZW nicht nur garantierte Preisstabilität, sondern auch einen individuellen Service, der garantiert ohne Call-Center und lästige Tickets auskommt.

„Wir sind immer persönlich für unsere Kunden da und freuen uns über jede individuelle Herausforderung, bei der wir unterstützen können“ so Diana Fuchs, Geschäftsführerin des Thüringer Unternehmens.

Auch in diesem Jahr ist ARZW als Aussteller auf der expopharm vertreten. Interessierte können in Halle 3, am Stand F24, mehr über die individuellen Möglichkeiten zur Abrechnung ihrer Apotheke erfahren. Dort stehen Frau Fuchs, Herr Zscharnt und ihr Team bereit, um bei einer guten Tasse Kaffee alle Fragen zu beantworten.

Interessierte ApothekeninhaberInnen sind zum kostenfreien Messebesuch eingeladen und können unter 036848/2518-0 oder per E-mail an info(@)arzw.de einen expopharm-Ticketgutschein anfordern.

Weitere Informationen zu den ARZW-Leistungen finden sich auf der Homepage des Unternehmens.