Wenn in der Apotheke eine schwangere Frau über Arzneimittel beraten werden möchte, ist schon aus pharmazeutischen Gründen größte Sorgfalt erforderlich, um alle Risiken für die werdende Mutter und das ungeborene Kind angemessen zu berücksichtigen. Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, ist es für Apotheker zumindest in pharmazeutischer Hinsicht zumeist einfacher. Jedoch kommen dann wichtige Aspekte der Verordnungsfähigkeit und zur Zuzahlung hinzu, die ebenfalls sorgfältig zu bewerten sind, um ein Retaxrisiko möglichst auszuschließen.
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