Heute ist die CoronaImpfV in Kraft getreten - es kann also losgehen mit dem Impfen in Apotheken. Die neue Verordnung regelt verbindlich die (gute!) Honorierung von Apotheken beim Impfen. Das Honorar von EUR 28,- bzw. EUR 36,- lässt sich durch geschickte und effiziente Planung auf ca. EUR 50,- pro Impfung steigern (Impfhonorar + Beschaffungshonorar EUR 7,58 + digitales Zertifikat zur Impfung EUR 6,- + ggf. Sonderzuschläge für Impfen in Betreuungs-Einrichtungen).
Die Abrechnung erfolgt über die Apothekenrechenzentren. Qualifikation, Räumlichkeiten und Versicherung müssen per Selbstauskunft bei der Apothekerkammer nachwiesen werden, um die Impfberechtigung zu erhalten. Hierfür wird eine 12h-Schulung gem, Mustercurriculum gem. § 20b Abs. 3 IfSG benötigt, das von der BAK am 06.01.2022 veröffentlicht wurde.
Ravati Seminare bieten daher sofort (Mi. 12.01.2022 und am Sa. 15.01.2022) eine entsprechende Qualifikations-Schulung an. Hier erfahren Apotheker alles, was sie wissen müssen, um Impfungen gegen das Coronavirus SARS-COV2 in der Apotheke anbieten zu können. Diese Online-Schulung entspricht den theoretischen Inhalten des Curriculums der BAK, insbesondere den Teilen 2 (2h) und 3 (2h) und bietet Unterstützung beim Selbststudium (Teil 1).
Darüber hinaus ermöglicht Ravati Seminare mit diesem Angebot die ebenfalls im Curriculum geforderte Lernerfolgskontrolle LEO, die direkt im Anschluss an das 4h-Seminar absolviert werden kann.
Ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme, erhält, wer 7 von 10 Fragen richtig beantwortet. Die auf die (jetzt in Kraft getretene) CoronaImpfV angepassten Schulungsinhalte berücksichtigen zusätzliche Voraussetzungen, v.a. zur Selbstauskunft an die Landes-Apothekerkammer und zur Abrechnung.
Anmeldung und alle Infos unter https://www.ravati.de/apotheker
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