Pro Generika fordert realistische Planungszeiten beim Inkrafttreten von Rabattverträgen 01.06.2011 10:48 Uhr
Ab heute treten die neuen AOK-Rabattverträge aus der 6.
Ausschreibung in Kraft. Im Vorfeld wurde darüber spekuliert, ob alle
Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt lieferfähig sind. Hierzu erklärt
Bork Bretthauer, Geschäftsführer von Pro Generika:
"Die Unternehmen, die Rabattverträge eingehen, wollen vom ersten Tag
an liefern. Denn jeder Tag Verzögerung bedeutet für die Unternehmen
Umsatzverlust. Zudem kommen drohende Vertragsstrafen hinzu, da
Unternehmen zum Teil ja für dieselben Wirkstoffe auch Rabattverträge
mit anderen Krankenkassen eingegangen sind."
Für einige Wirkstoffe betrug die Frist vom endgültigen Zuschlag bis
zum Inkrafttreten der Verträge bei der 6. AOK-Ausschreibung nicht
einmal vier Wochen. "Das ist für alle Marktpartner definitiv zu kurz,
um sich darauf einzustellen. Egal ob Generikaunternehmen,
pharmazeutischer Großhandel oder Apotheken: Alle brauchen einen
realistischen Planungshorizont. Die Krankenkassen haben es in der
Hand, das bei ihren künftigen Ausschreibungen zu berücksichtigen."
Pro Generika plädiert für eine Frist von mindestens sechs,
idealerweise neun Monaten zwischen Erteilung des Zuschlags und Beginn
des Vertrags. Zugute käme das längere Zeitfenster schließlich allen,
vor allem aber den Patienten. Denn zusätzliche Umstellungen ihrer
Medikation könnten dann vermieden werden.
Pro Generika e.V.
Bork Bretthauer, Geschäftsführer
Tel: 030.81616090
E-Mail: [email protected]
www.progenerika.de