Pharma Privat sieht auch ordnungspolitisch Bestätigung durch EuGH-Urteil 19.05.2009 15:00 Uhr
Die unabhängige Apotheke siegt vor dem Europäischen Gerichtshof und mit ihr die unabhängigen Pharma-Großhändler. Beide sind in besonderer Weise Garanten für die hohe Verantwortung im Umgang mit Arzneimitteln. Sie sind mit ihrer Ausbildung, Erfahrung und regionaler Nähe dem Wohl des Patienten bzw. Kunden unmittelbar auch als Person verpflichtet. Dies ist in Konzernstrukturen so nicht zu leisten. Das heutige Urteil des EuGH bestätigt unseren festen Kurs an der Seite des selbständigen, unabhängigen Apothekers, für regionale Versorgungslösungen! Mit uns haben heute die Patienten und auch der Verbraucherschutz in Deutschland einen Sieg errungen!
Für die privaten, regionalen Pharmagroßhändler bestätigt sich darüber hinaus auch unser ordnungspolitisches Weltbild:
Persönliche Verantwortung des Einzelnen hat Vorrang vor Kapitalinteressen!
Was die Finanzkrise uns vor Augen geführt hat, bestätigt nun auch das Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes. Ein Selbständiger, der aus umfassender Eigenverantwortung und nicht vornehmlich von Kapitalinteressen geleitet seine Aufgabe wahrnimmt, hat einen ordnungspolitisch höheren Wert gegenüber Konzernstrukturen. Der Zusammenschluss von regionalen Aufgaben in übergeordneten Konzernen muss ihren Wert erst beweisen. Größe stellt per se keinen Wert dar.
Ein gutes Zeichen für die Politik, den mittelständischen Lösungen - nicht nur im Gesundheitswesen - mehr Gewicht einzuräumen. Insofern ist dies nicht nur ein Sieg für die unabhängige Apotheke, sondern auch ein Etappensieg für Selbständige und mittelständische, inhabergeführte Familienunternehmen. Wir werden sehen, was die Politik daraus macht. In diesem Kontext ist es eben erst ein Etappensieg.
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