Rabattvertrag oder Auswahl im generischen bzw. importrelevanten Markt 25.10.2019 12:05 Uhr
Rabattarzneimittel stehen weiterhin an erster Stelle in der Abgaberangfolge des neuen Rahmenvertrages.1 Demnach kann im Falle eines bestehenden Rabattvertrages das Original abgegeben werden, da die Apotheke unter mehreren Rabattarzneimitteln frei wählen kann, unabhängig von deren Preis.2
Sind keine Rabattverträge vereinbart, findet die Auswahl im generischen (§ 12) oder importrelevanten Markt (§ 13) statt.1
Im importrelevanten Markt3, d. h., es sind nur ein Original und Importe verfügbar, darf grundsätzlich das namentlich verordnete (Original-)Arzneimittel oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden. Die Bestimmung preisgünstiger Importe zur Erfüllung des Einsparziels4 erfolgt dabei nach einer neuen Preisabstandsregelung5.
Zu beachten ist laut RA Jörn Grotjahn, Fachanwalt für Medizinrecht, „dass Abgaben nach § 11 (also rabattierte Arzneimittel) nicht in den Umsatz des importrelevanten Marktes nach § 13 fließen und somit auch nicht zugunsten des Einsparziels verbucht werden“.
Sobald ein Generikum und /oder ein zweites Original verfügbar sind, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt und es muss eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.6
In beiden Auswahlbereichen setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker, d. h., das abgegebene Arzneimittel darf nicht teurer als das verordnete sein.6,7
Praxisbeispiel: Für die Originalpräparate Botox®, Lumigan® und Ganfort von Allergan gelten zahlreiche Rabattverträge, d. h., die vorrangige und wirtschaftliche Abgabe dieser Arzneimittel als Original ist gesichert. Ab November 2019 wird Lumigan® für ca. 42 Mio. GKV-Versicherte* und Ganfort® für ca. 23 Mio. GKV-Versichert* rabattiert sein. Botox® ist bereits für ca. 55 Mio. und somit rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert.8
Bestehen keinerlei Rabattverträge, ist eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel auszuwählen (generischer Markt)6 oder die Wahl findet zwischen Original und Importen statt, ohne Verpflichtung zur Abgabe preisgünstiger Importe (importrelevanter Markt)7.
Bei Pharmazeutischen Bedenken9 sollte das verordnete Original abgegeben werden (Sonder-PZN und Begründung nicht vergessen!).
* Derzeit sind Lumigan® für 36 Mio. und Ganfort® für 10 Mio. GKV-Versicherte rabattiert8; ab 1. November 2019 gelten zusätzlich Rabattverträge für Lumigan® mit der AOK Nordost, AOK Rheinland/HH, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und Barmer sowie für Ganfort® mit der Barmer und der IKK classic
Abgabeschema als PDF
1 § 10 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, gültig seit 01.07.2019
2 § 11 Rahmenvertrag
3 § 13 Abs. 1 Rahmenvertrag
4 § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
5 § 2 Abs. 8 Rahmenvertrag
6 § 12 Rahmenvertrag
7 § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag
8 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle-rabattvertraege, Stand: 01.10.2019
9 § 14 Rahmenvertrag