Rabattierte Arzneimittel sind vorrangig abzugeben 30.09.2019 14:43 Uhr
Rabattierte Original-Arzneimittel von Allergan müssen bevorzugt in der Apotheke abgegeben werden, denn sobald ein Rabattarzneimittel – Original, Import oder Generikum – verfügbar ist, hat dieses bei der Rezeptbelieferung Vorrang; unter mehreren Rabattarzneimitteln kann die Apotheke frei wählen, unabhängig von deren Preis.1
Die Auswahl gemäß des neuen Rahmenvertrages2 findet aufgrund bestehender Rabattverträge nicht mehr im generischen3 oder importrelevanten Markt statt, und der Abgabevorrang für preisgünstige Importpräparate zur Erreichung des Einsparziels entfällt.4,5
Im importrelevanten Markt4 darf grundsätzlich auch das namentlich verordnete (Original-)Arzneimittel oder alle günstigeren Importpräparate abgegeben werden. Sobald ein Generikum verfügbar ist, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt und es muss eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgegeben werden.3 In beiden Auswahlbereichen setzt das verordnete Arzneimittel den Preisanker.3,6
- Ist beispielsweise das verordnete Original – Botox®, Ganfort®, Lumigan® – rabattiert, ist dessen Abgabe verpflichtend, auch gegenüber nicht rabattierten Import- oder Generikapräparaten, unabhängig vom Preis.1
- Existieren allerdings Rabattverträge für Original-, Importpräparat und ein Generikum, kann die Apotheke unter allen Rabattarzneimitteln frei wählen und somit das verordnete Original abgeben.3
- Bestehen keinerlei Rabattverträge, liegt der Auswahlbereich im generischen Markt3 oder die Wahl erfolgt zwischen Original und Import, d. h. im importrelevanten Markt – ohne Verpflichtung zur Abgabe von preisgünstigen Importen.4
Für die Originalpräparate Botox®, Lumigan® und Ganfort von Allergan gelten zahlreiche Rabattverträge, d. h., die vorrangige und wirtschaftliche Abgabe dieser Arzneimittel als Original ist gesichert. Ab November 2019 wird Lumigan® für ca. 42 Mio. GKV-Versicherte* und Ganfort® für ca. 23 Mio. GKV-Versichert* rabattiert sein. Botox® ist bereits für ca. 55 Mio. und somit rund 80 % aller GKV-Versicherten rabattiert.7
Bei Pharmazeutischen Bedenken8 sollte das verordnete Original abgegeben werden (Sonder-PZN und Begründung nicht vergessen!).
* Derzeit sind Lumigan® für 36 Mio. und Ganfort® für 10 Mio. GKV-Versicherte rabattiert7; ab 1. November 2019 gelten zusätzlich Rabattverträge für Lumigan® mit der AOK Nordost, AOK Rheinland/HH, AOK Rheinland-Pfalz/Saarland und Barmer sowie für Ganfort® mit der Barmer und der IKK classic
1 § 11 Rahmenvertrag
2 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, gültig seit 01.07.2019
3 § 12 Rahmenvertrag
4 § 13 Abs. 1 Rahmenvertrag
5 § 13 Abs. 5 Rahmenvertrag
6 § 13 Abs. 2 Rahmenvertrag
7 www.deutschesarztportal.de/arzneimittel/aktuelle rabattvertraege, Stand: 01.10.2019
8 § 14 Abs. 3 Rahmenvertrag