Personal: Update „Befristete Arbeitsverhältnisse“ 09.03.2011 09:00 Uhr

Viele Apotheker/innen überlegen, ob sie sich durch die Einstellung einer weiteren Kraft in der Apotheke entlasten können. Doch gerade im Zuge des Arzneimittelmarktneuordnungs-gesetzes (AMNOG) ist nicht absehbar, ob sich die Apotheke ein weiteres Gehalt auf Dauer leisten kann. Eine Möglichkeit ist hier der Abschluss eines nur befristeten Arbeitsverhältnisses.

Der „Apotheker Berater“ beleuchtet in der aktuellen März-Ausgabe die aktuellen Regelungen, Gestaltungshinweise und Rechtsprechungen, die für befristete Arbeitsverhältnisse gelten - mit zahlreichen Praxisbeispielen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

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Franziska David
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