Patientenverfügung: Die wichtigsten Antworten für Patienten, Ärzte, Betreuer und Pfleger

Nordkirchen -

Meistens gibt es bestimmte Maßnahmen, die medizinisch sinnvoll scheinen, die ein Patient jedoch für sich ablehnt. In einer sogenannten Patientenverfügung kann der Patient für später behandelnde Ärzte, Betreuer und Pfleger schriftlich mitteilen, welche Maßnahmen er in konkreten Situationen wünscht oder nicht. Damit auch Sie wissen, worauf bei Patientenverfügungen besonders zu achten ist:

Der „Apotheker Berater“ gibt in der aktuellen Juli-Ausgabe einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an eine Patientenverfügung. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/info.cfm

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