Verpackungsgesetz

Blistermaterial unterliegt dem neuen Verpackungsgesetz – Ist Ihr Hersteller zertifiziert? 29.01.2019 09:09 Uhr

Seit 2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG). Davon betroffen sind alle Serviceverpackungen (systembeteiligungspflichtige Verpackungen). Beispiel: Eine Firma A stellt Joghurtbecher her, diese werden von einer anderen Firma B gekauft, mit Joghurt befüllt und gewerbsmäßig vertrieben.
In diesem Fall muss die Firma B sich um eine Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister kümmern und eine entsprechende Gebühr an einen Anbieter abführen, der die Rücknahme der Verpackungen bescheinigt. Diese bemisst sich nach dem Gewicht der betroffenen Verpackungen.
Offiziell ist die Firma B dann Hersteller (Inverkehrbringer) im Sinne des Verpackungsgesetzes.

Ebenso verhält es sich mit den SureMed Blisterkarten. Diese werden zwar von Omnicell hergestellt, aber erst durch die Apotheken mit Medikamenten befüllt und in den Verkehr gebracht. Daher ist hier die Apotheke verpflichtet, sich als Hersteller registrieren zu lassen. Aus Servicegründen übernimmt Omnicell jedoch diese Registrierung zentral für alle Kunden, sofern diese nicht widersprechen. Die entsprechende Gebühr (DSD) wird auf den Rechnungen für Blistermaterial ausgewiesen. Dabei verzichtet Omnicell bewusst auf eine Handlingsgebühr, sondern gibt den Betrag 1 zu 1 an die Kunden weiter und ist auch in der zentralen Datenbank LUCID gelistet. Verblisternde Apotheken sollten also immer sicher gehen, ob sie sich selber registrieren lassen müssen oder das Ganze an ihren Lieferanten auslagern können.

Interesse an den SureMed Blisterkarten? Ein kostenfreies Infopaket erhalten Sie unter www.omnicell.de/infopaket