Der Notdienst ist ein notwendiges Übel mit diversen zusätzlichen Schwierigkeiten. Nicht nur, dass die normale Arbeitszeit erheblich überschritten wird, meist sind auch die Ärzte nur schwer erreichbar und die benötigten Arzneimittel werden i. d. R. dringend gebraucht. Der Gesetzgeber hat dieser besonderen Situation Rechnung getragen und den Apothekern bei der Versorgung von Notfallpatienten zusätzliche rechtliche Möglichkeiten eingeräumt, um im Notfall flexibler handeln zu können. Allerdings ist zu beachten: Die Vorgaben des Rahmenvertrags gelten grundsätzlich auch im Notdienst.
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