Nahezu jede Apotheke ist früher oder später mit dem Notdienst dran. Das Problem ist: Die Arbeit fällt auch an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht an, weshalb Mitarbeiter meist ungern den Notdienst übernehmen. Doch hier kann der Apotheker nachbessern und die Arbeitsmoral steigern. Er kann nämlich nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfreie Zuschläge auszahlen, die oft auch sozialversicherungsfrei sind.
Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert mögliche Vorgehensweisen. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.
IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 922-0
Telefax: 02596 922 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.iww.de