Beratungs- und Abgabeterminal

Noch keine endgültige Entscheidung im Fall visavia

Karlsruhe/Kelberg -

Am 26.09.2008 hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe über die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Beratungs- und Abgabeterminals visavia durch eine Apotheke in Mannheim entschieden. Das Gericht wollte derzeit die Nutzung des visavia noch nicht erlauben, da einige wenige, eher formelle rechtliche Gesichtspunkte noch nicht ausreichend durch das Beratungs- und Abgabeterminals visavia beachtet werden.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist noch nicht rechtskräftig und wird in der nächsten Instanz vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg auf ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Auch das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah die Notwendigkeit einer solchen Überprüfung an, da die Berufung ausdrücklich zugelassen wurde.

Obwohl wir sicher sind, dass die vom Verwaltungsgericht Karlsruhe aufgezeigten Bedenken nicht durchgreifen, werden wir im Interesse unserer Kunden soweit möglich alle Änderungen am Beratungs- und Abgabeterminals visavia vornehmen, die dazu führen, dass auch nach der vorläufigen Ansicht des Verwaltungsgerichts Karlsruhe der Betrieb des visavia möglich ist.

Rowa Automatisierungssysteme GmbH
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