Die neue Testverordnung vom 30.06.2022 stellt viele Apotheken vor große Herausforderungen. Das No-Q System unterstützt Apotheker*innen bei der Umsetzung und Dokumentation und bietet neue Funktionen, mit denen sie die Vorgaben der TestV abdecken können. Dazu zählen:
Testverordnung mit No-Q umsetzen
Mit No-Q können alle notwendigen Dokumentationen und Vorgaben der neuen Testverordnung erfüllt werden. Es fallen für die Nutzung keine monatlichen Fixkosten und keine Einrichtungsgebühren an. Apotheken können mit der Abfrage des Testgrundes und der eingebauten Formulare die entsprechende Dokumentation vornehmen und haben die Möglichkeit, die Bezahlung für die Selbstbeteiligung online abzuwickeln.
Neue Gutscheinfunktion:
Für jene Kund*innen, die eine Zahlung der Tests vor Ort bevorzugen, kann eine Einmalzahlung für mehrere zukünftige Tests zu einem ausgewählten Preis (z.B. 3 € pro Test für bezuschusste Personen) angeboten werden, sodass im Gegenzug ein Gutscheincode gewährt wird, von welchem der zustehende Betrag pro Test vom Gesamtbetrag abgezogen wird, bis der Betrag aufgebraucht ist. Der Gutscheincode wird direkt in No-Q generiert, vergeben und entwertet. Als Kundenbindungsinstrument kann der Gutschein als Sticker ausgedruckt, auf die Visitenkarte der Apotheke aufgeklebt und den Kund*innen mitgegeben werden.
Die Gutschein-Funktion bietet folgende Vorteile:
Produktvorstellung buchen
No-Q steht für individuelle Produktvorstellung allen interessierten Apotheker:innen persönlich zur Verfügung. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Kontakt für Presseanfragen: press(@)no-q.info
Kontakt No-Q Deutschland
Christian Popien, [email protected]
Telefon: +49 202 25 85 90 90 29
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Vertical-Life GmbH
Brennerstraße 32
39042 Brixen
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Internet: https://www.no-q.info/