Am 30.06.2022 tritt die neue Testverordnung für die Bürgertests in Deutschland in Kraft. Dies stellt Apotheken und Testzentren vor neue Herausforderungen. No-Q unterstützt diese bei der Umsetzung und bietet eine neue Abfragemöglichkeit bei der Terminbuchung, eine online Bezahlfunktion und hinterlegt Dokumente, mit denen sie die Vorgaben der TestV abdecken können.
Bestimmte Personengruppen (siehe hier für Details) können laut Testverordnung weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen oder müssen einen Teil der Gebühren (3,00 €) selbst übernehmen. Apotheken und Testzentren können selbst entscheiden, ob der Betrag von 3,00 € dem Kunden verrechnet oder darauf verzichtet wird. Damit die entsprechenden Leistungen bei der KV abgerechnet werden können, bedarf es einer zusätzlichen Dokumentation.
Neue Regelungen mit No-Q umsetzen
Mit No-Q können Apotheken und Testzentren alle notwendigen Dokumentationen und Vorgaben der neuen Testverordnung erfüllen.
Die Software No-Q hat sich bei der effizienten und einfachen Koordinierung von Coronatests in Apotheken bewährt und etabliert. Es fallen für die Nutzung keine monatlichen Fixkosten und keine Einrichtungsgebühren an. Apotheken können die entsprechende Dokumentation vornehmen und haben die Möglichkeit, die Bezahlung für die Selbstbeteiligung online abzuwickeln.
Zu den Kernfunktionen von No-Q zählen:
Produktvorstellung buchen
No-Q steht für individuelle Produktvorstellung allen interessierten Apotheker:innen persönlich zur Verfügung. Hier können Sie einen Termin vereinbaren.
Weitere Informationen finden Sie hier.
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