Ab dem 1. Mai 2011 dürfen per Verordnung Kombinationspräparate, die neben Baldrianextrakten auch einen oder mehrere Auszüge aus Hopfen, Melisse und Passionsblumenkraut enthalten, frei im Handel verkauft werden. Das natürliche Komplexmittel Neurexan wird hingegen weiterhin seinen Status „apothekenpflichtig“ beibehalten und nur in Apotheken erhältlich sein. Der Hersteller Biologische Heilmittel Heel GmbH setzt damit auf Qualität. Die Apotheken bleiben für Neurexan ein stabiler und exklusiver Partner.
Eine beträchtliche Zahl von bisher apothekenpflichtigen Kombinationsmitteln mit Baldrianextrakten dürfen ab Mai 2011 auch von Supermärkten oder Drogerien verkauft werden. Durch die Abschaffung der Apothekenpflicht verlieren Apotheken ihre Exklusivität an diesen Präparaten. Deren Endverbraucherpreise werden voraussichtlich durch die freie Vermarktung spürbar fallen.
Auf das natürliche Komplexmittel Neurexan können Apotheken weiterhin exklusiv zählen - das Präparat bleibt apothekenpflichtig. Eine ansprechende Präsentation von Neurexan in der Sichtwahl lohnt sich deshalb für Apotheken: Sie grenzen sich mit dem hochwertigen Naturarzneimittel eindeutig vom oftmals niedrig-preisigen Sortiment der Drogerien und Supermärkte ab. Neurexan ist laut IMS Marktführer nach Umsatz und unterstützt den Abverkauf in Apotheken durch eine breit angelegte Endverbraucher-Kampagne im Print- und TV-Bereich.
Das natürliche Komplexmittel Neurexan wirkt schnell beruhigend und entspannend bei nervöser Unruhe und damit verbundenen Schlafstörungen. Neben Zincum valerianicum, dem Zinksalz der Baldriansäure, enthält Neurexan Wirkstoffe aus der Passionsblume (Passiflora incarnata), Hafer (Avena sativa) und Kaffeesamen (Coffea arabica). Neurexan gibt es als Tabletten und Tropfen - exklusiv in der Apotheke.
Biologische Heilmittel Heel GmbH
Dr. Reckeweg- Str. 2-4
76532 Baden-Baden
Schuster Public Relations & Media Consulting GmbH
Schleißheimer Str. 12
85221 Dachau
Tel. 08131 / 66 996 80
Fax 08131 / 66 996 88
E-Mail: [email protected]
www.neurexan.de