Neues von der elektronischen Patientenakte (ePA): das Opt-out-Verfahren 04.11.2024 09:00 Uhr
Die ePA ist ein individueller, speziell gesicherter Datenraum für Gesundheitsdaten, Arztbriefe und den Impfausweis des Patienten. Seit dem 01.01.2021 können Versicherte den Zugang zu ihrer ePA aktiv bei ihrer Krankenkasse über eine App beantragen. Dabei handelt es sich um das sogenannte Opt-in-Verfahren, das jedoch nur selten genutzt wurde. Daher wird das Verfahren zum 15.01.2025 auf das sogenannte Opt-out-Verfahren („ePA für alle“) umgestellt, bei dem der Patient der Erstellung einer ePA widersprechen muss. Apotheken sind u. a. zur Beratung über die ePA verpflichtet.
Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ bringt Sie auf den neuesten Stand. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.