Neue Steuergestaltungsmöglichkeiten bei Entfernungspauschale und Gesundheitsförderung

Nordkirchen -

Der Gesetzgeber hat 2009 steuerlich für viele Neuregelungen gesorgt: Ob Konjunkturpakete I und II, Tankgutscheine oder die Änderungen für ApothekerInnen als Unternehmer, Arbeitgeber und Privatperson durch das Jahressteuergesetz 2009 - trotz möglicher Steuergestaltungen drohen zahlreiche Stolperfallen.

Die aktuelle Februar-Ausgabe des „Apotheker Berater“ stellt in diesem Zusammenhang ausführlich die Entfernungspauschale vor. Das Bundesverfassungsgericht hatte bekanntermaßen noch im Dezember 2008 die seit Anfang 2007 gekürzte Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Unmittelbar nach dem Urteil hat die Bundesregierung erklärt, dass alle Steuerzahler schnell ihr Geld bekommen sollen. Doch damit sind längst noch nicht alle Fragen geklärt. Im „Apotheker Berater“ lesen Sie, was bei Arbeitnehmern, Ihrem Betriebsausgabenabzug und lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu beachten ist.

Außerdem können ApothekerInnen nun mit Hilfe des Fiskus in die Gesundheit ihrer
MitarbeiterInnen investieren, ihnen etwas Gutes tun, diesen einen geldwerten Vorteil verschaffen und eben auch noch den Staat an den Kosten beteiligen. Der „Apotheker Berater“ erläutert, wie Sie den Freibetrag zur Gesundheitsförderung optimal nutzen können.

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"Apotheker Berater"
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