Neue Anweisungen zur Behandlung von elektronischen Rechnungen/Lieferscheinen 16.05.2012 09:00 Uhr
Immer häufiger erhalten Apotheken von ihren Pharma-Großhändlern elektronische Rechnungen. Die Rechnungen und Lieferscheine gehen elektronisch ein und müssen ebenso erfasst werden. Das Bayrische Landesamt für Steuern hat sich zu den sich daraus ergebenden Auswirkungen für Apotheken aktuell in zwei Verwaltungsanweisungen geäußert.
Der „Apotheker Berater“ erläutert in seiner aktuellen Mai-Ausgabe, wie Sie neue Verwaltungsanweisungen in der Buchführung richtig umsetzen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter www.iww.de/ab/probeheft.