Arzneiversorgungsvertrag regelt Abgabe für Blutzuckerteststreifen über Preisgruppen A und B - Erste Anbieter liegen unter dem abrechenbaren Betrag von 20 Euro für 50 Teststreifen.
Volkskrankheit Diabetes - ca. zehn Millionen Menschen sind allein in Deutschland betroffen; Tendenz steigend. Seit 2007 haben die Vereinten Nationen den 14. November daher zum Welt-Diabetes-Tag ausgerufen, der in diesem Jahr unter dem Motto "Übernehmen Sie die Kontrolle über den Diabetes. Jetzt." steht. Denn wer seinen Blutzuckerspiegel täglich kontrolliert und entsprechend eingestellt ist, kann schwerwiegende Folgeerkrankungen vermeiden. Schrumpfende Budgets bei Ärzten und Krankenkassen machen dies jedoch häufig zu einem teuren Unterfangen.
Eine neue Regelung für die Abgabe von Blutzuckerteststreifen auf
ärztliche Verordnung trat nun kürzlich in Kraft: Der Arzneiversorgungsvertrag des VdEK (Verband der Ersatzkassen) und des DAV (Deutscher Apothekerverband) hält fest, dass Apotheker ab sofort dazu angehalten sind, einen Teil der Teststreifen-Verordnungen mit Blutzuckerteststreifen der günstigeren Preisgruppe B abzudecken.
Anbieter wie TESTAmed bieten die Teststreifen der Preisgruppe B nun
für weniger als 20 Euro an. Der Vorteil: Die Teststreifen verfügen über eine hohe Qualität bei einem zugleich sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis. So können Apotheker ihren Patienten einerseits Qualität bieten und andererseits den Anforderungen des Arzneiversorgungsvertrags nachkommen, ohne selbst finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Denn mit der Empfehlung von unter 20 Euro für 50 Teststreifen liegt der Preis unter dem bei den Ersatzkassen abrechenbaren Betrag.
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