Pressemeldung

NARZ/AVN bietet Kontrolle - unabhängig von genutztem Warenwirtschaftssystem

Bremen -

Kassenrezepte haben an Umsatz und Gewinn der Apotheken einen enorm hohen Anteil. Da sind Retaxationen ärgerlich - und zum Teil kostspielig. Von Ausnahmen abgesehen, lassen sie sich jedoch vielfach vermeiden. Eine entsprechende Hilfe dazu bietet NARZ/AVN an.

Die Rabattvertragshilfe von NARZ/AVN ist wie kein anderes Produkt in dieser Kategorie unabhängig von der Warenwirtschaft einsetzbar. Ein Internetzugang der Kassensysteme ist nicht notwendig, und der Kassiervorgang wird durch keine Prüfung während der Abgabe verzögert.

Dieser Dienst prüft die Abgabe unabhängig von der Warenwirtschaft und unter Berücksichtigung der auf dem Rezept angegebenen Krankenkasse und zeigt dem Apothekenleiter das Ergebnis an. Eine fehlerhafte Abgabe wird festgestellt. Zusätzlich kann die der Schulung der Mitarbeiter in puncto Fehlervermeidung dienen. Erfreulich: Nach Einführung dieses Dienstes sank bei teilnehmenden Apotheken die Anzahl der fehlerhaften Abgaben drastisch.

Häufige Fehler bei der Bedienung der Warenwirtschaft, wie zum Beispiel die teilweise komplizierte Bedruckung mit Sonderkennzeichen, lassen sich damit bereits online abstellen. Für alle anderen Fälle steht es jedem Apotheker frei, sich die Rezepte von NARZ/AVN vor der Abrechnung zurückschicken zu lassen.

Ist eine Apotheke bereits von Retaxationen betroffen, kann sie mit Hilfe der Rabattvertragsprüfung (auf der Apotheken-CD zu finden) selbstständig die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme überprüfen.

Nähere Informationen zur Rabattvertragsprüfung und zum Onlinedienst erhält man über den Außendienst oder auf der Hompage von NARZ/AVN unter www.narz-avn.de/aktuelles_rabatt.php .

NARZ/AVN
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28259 Bremen
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