Sonder-PZN

Bei Retaxation nicht mit leeren Händen dastehen 19.12.2019 08:37 Uhr

Seit dem 1. Juli 2019 gilt zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband der neu ausgehandelte Rahmenvertrag. Neu geregelt wurde darin auch der Umgang mit der Sonder-PZN 02567024 – sprich: die Dokumentation der Abgaberangfolge von Fertigarzneimitteln bei abweichender Abgabe (wie bei Nichtverfügbarkeit, unverzüglicher Abgabe, pharmazeutischen Bedenken, Abgabe eines Wunscharzneimittels oder anderem mehr).

Nichts geändert hat sich allerdings daran, dass eine fehlerhafte Verwendung der Faktorkennzeichnung nach wie vor ebenso zu Retaxationen führen kann wie der angeblich zu häufige Einsatz dieser Sonder-PZN.

Daher ist weiterhin Vorsicht angeraten. NARZ/AVN bietet – als erstes Rechenzentrum (!) – seinen Kunden jetzt ein effizientes Unterstützungstool, um den Einwand einer übermäßigen Nutzung zu entkräften: die „Nichtverfügbarkeits-Faktor-Analyse“. Sie ist im „apokompass“, dem in Fachkreisen anerkannten Multiwerkzeug für eine erfolgreiche Rezeptabrechnung, zu finden.

Wie das funktioniert? Ganz einfach: Das Tool wertet aus, wie oft die Sonder-PZN 02567024 für eine abweichende Abgabe und mit welchem Nichtverfügbarkeits-Faktor-Kennzeichen sie – in einem selbst auszuwählenden Zeitraum – verwendet wurde. Die Auswertung zeigt überdies, welche Kostenträger wie häufig betroffen waren. Zusätzlich erhält der Apotheker die Möglichkeit, den Einsatz der Sonder-PZN in seiner Apotheke mit dem der anderen mit NARZ/AVN abrechnenden Apotheken zu vergleichen – und zwar bezogen auf das eigene Bundesland oder auf die Gesamtheit.

Fazit: Wird der Einwand erhoben, die Sonder-PZN 02567024 zu oft zu verwenden, steht die beschuldigte Apotheke nicht mehr mit leeren Händen da. Mithilfe der „Nichtverfügbarkeits-Faktor-Analyse“ kann sie dem Kostenträger klare Fakten entgegensetzen.

Und last but not least: Das Tool ist auch für die innerbetriebliche Kommunikation hilfreich. Über die Imageanzeige lässt sich, wenn auf dem Rezept dokumentiert, der Bearbeiter des Rezepts feststellen.

Dass die Experten von NARZ/AVN mit diesem neuesten Tool ins berühmte „Schwarze“ getroffen haben, belegen erste Reaktionen aus dem Kundenkreis.