IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
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APOTHEKE HEUTE

Nach Einführung des § 129 Abs. 4d SGB V: Welche Retaxfallen verbleiben?

Nordkirchen -

Mit dem Inkrafttreten des § 129 Abs. 4d SGB V durch das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wurden die Möglichkeiten der Krankenkassen reduziert, Retaxationen vorzunehmen. Auch wenn viele Apotheker über diese Neuregelung erleichtert sein dürften, gibt es nach wie vor Situationen, in denen eine Retaxation droht.

Die aktuelle Februar-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, welche das sind. Weitere Informationen und ein kostenloses Probeexemplar erhalten Sie hier.

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