Nach dem BGH-Urteil zur Rabattierung von Teilmengen – Verblistern kann jeder! 18.08.2015 09:06 Uhr
Das BGH-Urteil zu Teilmengenrabatten, die Debatten um Datenschutz in der Offizin, aber auch das E-Health-Gesetz bzw. die Forderung nach einem Medikationsplan für alle haben in den letzten Wochen die pharmazeutische Landschaft geprägt.
Alle drei Themen haben einen Bezug zum Thema Verblisterung, denn bei der manuellen Verblisterung in der eigenen Apotheke sind sie hier optimal aufgestellt.
Zudem können Sie die Verblisterung ganz einfach direkt in Ihrer Apotheke durchführen und gehen so sicher, dass die Patientendaten nicht an Dritte (wie z. B. ein Blisterzentrum) weitergegeben werden. Damit leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Datensicherheit.
Nicht zuletzt haben Sie mit dem Etikett auf der Blisterkarte bereits einen vollständigen Medikationsplan vorliegen, der sowohl dem Patienten als auch allen weiteren Beteiligten wie Ärzten oder Pflegenden einen detaillierten Überblick über die Medikation liefert.
SureMed Blisterkarten von Omnicell…
- sind ein kostengünstiges System für alle Apotheken.
- werden direkt in der Apotheke befüllt, so bleiben Ihre Kundendaten in der Apotheke.
- werden manipulationssicher verschlossen (Stichwort „Haftung“).
- bieten einen einfachen Einstieg in die Verblisterung.
- eignen sich für Patienten in Pflegeheimen, in der Kurzzeit-Pflege, in Kliniken oder zu Hause.
Interesse? Dann fordern Sie gleich unter www.omnicell.de Ihr kostenfreies Infopaket zur Verblisterung an. Oder besuchen Sie uns auf der diesjährigen Expopharm in Düsseldorf in Halle 4, Stand 102.