Pressemittleung

Alles Skonto - oder was? Ganz oder gar nicht! 08.09.2017 17:10 Uhr

Liebe MVDA Kolleginnen und Kollegen,

Skonto – vom italienischen „Sconto“ stammend, besser „scontare“, bedeutet im Deutschen „abziehen, abrechnen“ und wird bekanntermaßen im kaufmännischen Rechnungswesen oftmals für vorzeitiges Bezahlen gewährt. Er hat folglich rein gar nichts mit der Preiskalkulation zu tun. Das wissen Apotheker spätestens, seit man Ihnen mit der Einführung der AmPV im Jahre 1980 einen fünfprozentigen Kassenrabatt auf ihren Rechnungsbetrag eingeführt und diesen als „Kassenabschlag für vorzeitige Zahlung“ definiert hat.

Mit dem GMG im Jahre 2004 wurde dann die Preisspannenverordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel verändert und der Kassenrabatt als Abschlag für vorzeitige Zahlungen im §130, SGB V auf zwei Euro festgelegt, der von den Vertragspartnern regelmäßig überprüft werden sollte. Die Apothekerschaft hat diesen Abschlag nur deswegen akzeptiert, weil er der logischen Konsequenz des Skonto folgte und folgt, nämlich dem Abschlag für eine vorfällige Zahlung.

Der Ursprung des Kassenabschlages liegt also im vorfälligen Zahlungsziel und hat damit keinerlei Beziehung zu Aufschlägen. Dies ist vom Gesetzgeber 2004 ebenfalls stringent übernommen worden.

Damit es kein Vertun gibt: Wir Apotheker sind nach dem Apothekengesetz Heilberufler und damit dem Patienten- und Gemeinwohl verpflichtet. Andererseits sind wir nach § 67 HGB auch Muss-Kaufleute und sollen dementsprechend handeln. Denn schließlich tragen wir das volle wirtschaftliche Risiko als Kaufleute für unsere Betriebe, unsere Warenlager, unsere Angestellten und unsere Familien, ebenso wie für das Insolvenzrisiko.

Nach Jahren der Nullrunden, die unter Einbeziehung der Inflationsrate sogar negativ waren, hat erstmals nach 2014 wieder ein kleiner Zuwachs auf niedrigerem Niveau stattgefunden. Gleichzeitig sind, auch durch Leistungen der Apotheker, wie aktive Umsetzung der Rabattverträge, Skontogewährung über den Kassenabschlag und einiges mehr die Rücklagen der Krankenkassen inklusive Gesundheitsfond auf über 25 Milliarden Euro angestiegen.

Die Bedeutung des Skontos für unser Betriebsergebnis und die Wirtschaftlichkeit unserer Apotheken kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Heute werden 80 Prozent des Umsatzes einer durchschnittlichen Apotheke mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln getätigt.

Da bedeuten ein Prozent Skonto 18.000, Euro, zwei Prozent sogar 36.000 Euro. Das schlägt voll auf das Betriebsergebnis durch. Dagegen sind alle politischen „Geschenke“ der letzten Jahre „Peanuts“.

Aber im Falle eines Falles man sollte einen Gedanken immer konsequent zu Ende denken.

Wer der Handelsstufe Apotheke den Skonto verwehrt, muss das gesamte System der Skontogewährung in allen Handelsstufen in Frage stellen lassen. Dann steht in letzter Konsequenz auch der Kassenabschlag nach SGB V vor dem Aus und damit eine aus Sicht der Apothekerschaft unnötige Mehrbelastung des Sozialsystems an.

Am Ende sollte diese Debatte aber völlig unnötig sein, denn wirtschaftliches Handeln im Sozialsystem sollte selbstverständlich sein. Insbesondere, wenn es direkte positive Effekte auf die Gesamtbelastung hat. Denn ein Wegfall des Skonto würde dazu führen, das künftig „als Zuschuss“ aus dem Solidarsystem kommen müsste, was derzeit von „außerhalb“ erwirtschaftet werden darf.

Also fahren die Apotheker am Ende vielleicht sogar besser, wenn mit einer möglichen Abschaffung des kaufmännischen Skonto für Apotheker auch der Kassenabschlag gleich mit abgeschafft würde. Vielleicht sollten sich die Apotheker aber auch gleich ganz für diverse übertragene Aufgaben, wie die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung, anstellen lassen.

Und nebenbei bemerkt: das Gutachten aus dem BMWi wäre damit natürlich auch hinfällig, denn die Zahlen basieren ja noch auf Skonto-Zeiten.

Soviel ist sicher – diese Debatte schafft nur eines: erneute Planungsunsicherheit und Verunsicherung! Auf dieser Grundlage wird die Politik die flächendeckende Arzneimittelversorgung nicht sicherstellen können, es werden keine Kollegen das wirtschaftliche Risiko und eine 80 Stundenwoche auf dem Land als erstrebenswertes Berufsziel angehen.

Unabhängig vom Ausgang des BGH-Verfahrens ist der Gesetzgeber hier mit einer Klarstellung gefordert. Die Apothekerschaft braucht Verlässlichkeit und Planungssicherheit, um die flächendeckende Versorgung auch in den nächsten Jahrzehnten zu sichern.
Ein klares Bekenntnis der politischen Akteure zur Apotheke vor Ort alleine reicht nicht, es muss
auch begleitet werden von klaren verlässlichen Rahmenbedingungen.

Für das Präsidium des MVDA e. V. mit herzlichem Gruß