Berufswunsch: Kinderkrankenschwester 28.03.2022 11:02 Uhr
Jobs als Kinderkrankenschwester werden im Gesundheitswesen immer gesucht. Der Beruf ist interessant und vielseitig - und vielleicht kennen unsere Leser:innen Leute, die diesen Wunsch hegen und können sie so darüber informieren.
Wie sehen die Anforderungen aus?
Zunächst einmal benötigt man einen mittleren Bildungsabschluss, also man sollte Real-, bzw. Ober- oder die sogenannte Mittelschule, mindestens jedoch die Hauptschule absolviert haben. Der Hauptschulabschluss muss in Verbindung mit einer erfolgreich-absolvierten Berufsausbildung stehen. Besonders auf die Noten in folgenden Fächern wird geachtet:
- Deutsch
- Biologie
- Chemie
Ebenso auf soziale Kompetenzen wird geachtet:
- Einfühlungsvermögen
- Kommunikation
- Kontaktfähigkeit
- Sorgfalt
- Verantwortungsbewusstsein
- Psychische Stabilität
Wie lange dauert die Ausbildung?
Das kommt ganz darauf an, ob vorher schon eine Ausbildung als Krankenschwester, respektive Krankenpfleger absolviert wurde. Ist dies der Fall, lässt sich die Ausbildungszeit auf 1,5 Jahre verkürzen. Steigt man hingegen direkt als Kinderkrankenschwester ein, dauert die Ausbildung 3 Jahre, sogar 5 Jahre, wenn die Ausbildung in Teilzeit geschieht.
Was lerne ich in der Ausbildung?
Laut Homepage der Arbeitsagentur beinhaltet die Berufsausbildung zur Kinderkrankenschwester folgende Bereiche (in Auswahl)
- Pflege von Früh- und Neugeborenen, sowie Säuglingen
- Feststellung des individuellen Pflegebedarfes
- Organisation, Durchführung, Bewertung und Dokumentation der Pflege
- Gesundheitsförderung von Kindern, sowie Jugendlichen
- Präventives Handeln
- Rechtliche Rahmenbestimmungen der Kinderkrankenpflege
Wie steht es um meine Verdienstmöglichkeiten?
Das kommt ganz darauf an, in welchem Bundesland man sich befindet, ob man bei einem privaten Träger beschäftigt ist, der eigene Gehälter festlegt oder in einer tarifgebundenen, respektive kirchlichen Einrichtung arbeitet – hier wird nach TvöD-P (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst – Pflegeberufe), beziehungsweise Arbeitervertragsrichtlinien, sogenannten AVR bezahlt. Letzteres gilt für die kirchlichen Einrichtungen.