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APOTHEKE HEUTE

Marketing für pharmazeutische Dienstleistungen: Das ist rechtlich zulässig

Nordkirchen -

Das Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) hat den Anspruch der Patienten auf pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) gesetzlich festgeschrieben. Noch sind die pDL nicht zum Selbstläufer geworden – doch für die Apotheken eröffnen sich durch sie ganz neue Möglichkeiten. Insbesondere dürfen sie selbst eine Leistung für Versicherte auslösen. Damit es so weit kommt, müssen sie allerdings auf die neuen Angebote aufmerksam machen und diese nach außen kommunizieren.

Hierzu möchte die aktuelle März-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ ermutigen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=890123.

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