Seit dem 29.12.2022 ist das „Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung“ (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) in Kraft. Das neue Gesetz entpuppt sich als „Omnibus“ für einige Nachbesserungen im Bereich der Digitalisierung, die auch für öffentliche Apotheken relevant sind. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit der „E-Rezept-Welt“.
Die aktuelle April-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick über die für Apotheken wichtigen Neuerungen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=890123.
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