Kohl-Pharma will zusätzlichen „Bonus“ für Apotheken abmahnen 29.04.2010 11:06 Uhr

Kohl-Pharma hat ACA Müller durch eine Rechtsanwaltskanzlei abmahnen lassen, weil ACA Müller im Rahmen einer Mailing-Werbung Apotheken 3 % „Bonus“ für bevorzugte Platzierung, Logistik- und EDV Aufwand angeboten hat.

ACA Müller will dieses Angebot und Werbung nicht einstellen.

ACA Müller betrachtet die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für zusätzliche Logistik und EDV der Apotheken als zulässig, denn was für den Großhandel gilt, muß auch für Apotheken zulässig sein.

Kohl selbst würde an alle Großhändler jährlich Zahlungen in Millionenhöhe im Rahmen einer Bonusvereinbarung von bis zu 3 % erbringen.

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