Keine Verlängerung der Friedenspflicht 20.07.2007 12:00 Uhr
Derzeit herrscht bei Apothekern und Versicherten Verunsicherung, welche der zwischen Kassen und Arzneimittelherstellern geschlossenen Rabattverträge sofort oder erst später umgesetzt werden müssen.
Für die Rabattverträge der BARMER endete die so genannte Friedenspflicht in den Apotheken mit dem 30. Juni 2007. Für eine Verlängerung der Friedenspflicht sah die BARMER keine Veranlassung, weil die BARMER bei ihren Arzneimittel-Kooperationsverträgen auf das Vollsortiment der jeweiligen Hersteller gesetzt hat.
Neben den bestehenden generischen Rabattpartnerschaften mit ALIUD, betapharm, Merck dura und der Q-Pharm (Juta Pharm) sind zum 01.04.2007 weitere Vereinbarungen mit HEXAL und STADApharm geschlossen worden. Die Verträge mit den „Vollsortimentern“ erleichtern die Verordnung der Ärzte, die Abgabe der Apotheker und sichern den Patienten eine gute Qualität sowie Kontinuität in der Arzneimittelverordnung. „Mit unseren Partnern ist die Versorgung der Patienten sichergestellt“, erklärt Birgit Fischer, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der BARMER. „Wir halten es in der täglichen Praxis für schier unmöglich, wenn Ärzte oder Apotheker vor Verordnung bzw. Abgabe prüfen sollen, ob und welche einzelnen Medikamentengruppen unterschiedlicher Kassen rabattiert sind“, so Fischer weiter. Zusätzlich hat die BARMER dafür gesorgt, dass alle notwendigen Informationen inzwischen in der Apothekensoftware aufgespielt wurden. Außerdem bereitet die hausärztliche Vertragsgemeinschaft eine spezielle Software für die hausärztliche Praxis vor, die unter anderem ebenfalls die Rabattvereinbarungen abbilden wird.
BARMER Presseabteilung, Susanne Uhrig, Telefon 018 500 99 14 21
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