Seit dem 01.07.2021 muss bei der Abrechnung von Cannabis in Form von getrockneten Blüten, Extrakten und Dronabinol gemäß Anlage 10 zur Hilfstaxe ein Hash-Code auf das Rezept gedruckt und der Z-Datensatz zusammen mit dem Abrechnungssatz vom Rechenzentrum an den entsprechenden Kostenträger übermittelt werden. Was so einfach klingt, bedeutet eine neue Herausforderung für den Apothekenalltag.
Die aktuelle September-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, wie Sie diese meistern können. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.
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