Viele Bundesbürger haben aufgrund der neu eingeführten Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) einen Anspruch darauf, in den Apotheken vergünstigte oder kostenlose Schutzmasken zu erhalten. Entsprechende Gutscheine wurden von der Bundesregierung verteilt. Doch wie ist in steuerlicher Hinsicht zu verfahren? Was ist Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer und wie sind etwaige Rechnungen auszustellen?
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