Der Kunde und Patient ist König, aber in der Apotheke muss man sich nicht alles gefallen lassen. In der COVID-19-Krise wurde bei Einführung der Maskenpflicht sogleich die Frage laut, ob Personen, die keinen Mund- und Nasenschutz tragen wollen, vom Aufsuchen der Apotheke abgehalten und ggf. mit einem Hausverbot belegt werden dürfen. Auch Kunden, die z. B. randalieren, ausfällig werden oder etwas stehlen, sind in der Apotheke nicht gern gesehen. Müssen Apotheken solche „Problemkunden“ bedienen?
Die aktuelle November-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ erläutert, wie Sie Ihr Hausrecht rechtssicher wahrnehmen. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=462020.
IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft GmbH
Aspastraße 24
59394 Nordkirchen
Telefon: 02596 922-0
Telefax: 02596 922 99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.iww.de