Dass bei der Abgabe von Arzneimitteln zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen viele Details zu berücksichtigen sind, um eine sogenannte Nullretaxation zu vermeiden, ist jedem Apotheker bewusst. Rabattverträge und Lieferfähigkeit müssen ebenso wie formelle Anforderungen an die Verordnung beachtet werden. Nicht weniger ärgerlich ist es aber für den Apotheker, wenn er bei einem privat Versicherten im Basistarif nicht die volle Vergütung für die von ihm abgegebenen Arzneimittel erhält.
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