Rechtssicherheit bei der Verordnung von Importarzneimitteln mit aut-idem-Kreuz? 01.10.2014 09:46 Uhr
Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz vom 7. Januar 2014 (Az. S 13 KR 379/13) herrschte bei den Apothekern viel Rechtsunsicherheit, wie sie sich verhalten sollen, wenn ihnen eine Verordnung vorgelegt wird, bei der ein Importarzneimittel mit aut-idem-Kreuz rezeptiert wurde, es aber einen Rabattvertrag für das Originalarzneimittel gibt. Die Apotheker sind durch zwei verschiedene Regelungen im Rahmenvertrag nach § 129 Sozialgesetzbuch V bei der Abgabe beeinflusst. Soweit beide Regelungen kollidierten, kam es immer wieder zum Streit.
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