Apotheken wollen durch werbliche Aktivitäten die Bindung von Stammkunden fördern und neue Kunden gewinnen. Dabei unterliegen sie neben apothekenrechtlichen Vorschriften sowohl dem allgemeinen Wettbewerbsrecht als auch den Spezialnormen für eine Werbung im Gesundheitsbereich, dem Heilmittelwerbegesetz. Zahlreiche, nicht immer klar gefasste Werbeverbote sind von der Apotheke zum Schutz der Verbraucher zu beachten und jedes Jahr ergehen Entscheidungen, die den Korridor für Werbemaßnahmen abstecken.
Die Dezember-Ausgabe von „AH Apotheke heute“ gibt einen Überblick, was aktuell zulässig ist. Weitere Informationen und kostenloses Probeexemplar unter https://www.iww.de/ah/bestellung?wkz=606721.
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